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Betrug am Verbraucher: Was können Sie tun?
Entwickeln Sie ein Gefühl dafür, echtes Cashmere und Kamelhaar von unechtem zu unterscheiden. So entwickeln Sie ein Gespür für die Qualität, die sich hinter einem Etikett verbirgt. Seien Sie vorsichtig mit sogenannten Schnäppchen, die möglicherweise nicht halten, was sie versprechen.
Bei Kleidungsstücken aus Cashmere oder Cashmeremischungen sollten Sie auf die Etiketten achten. Dort sind regelmäßig Angaben über den Cashmereanteil zu finden.
In Deutschland dürfen nämlich nach § 1 Textilkennzeichnungsgesetz Textilprodukte und insbesondere Bekleidung nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit Angaben über die Art und den prozentualen Gewichtsanteil der verarbeiteten Rohstoffe versehen sind. Die bloße Kennzeichnung als Cashmere oder Cashmeremischung ist unzulässig und stellt nach § 14 Textilkennzeichnungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den zuständigen Ordnungsämtern verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auch wenn die Angaben über den Cashmereanteil nicht nur unvollständig, sondern schlicht falsch sind, – z.B. wenn ein Kleidungsstück laut Etikett 50% Cashmere, tatsächlich aber nur 10% enthält – ist dies unzulässig und stellt eine irreführende Werbung dar.
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