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Cashmere and Camel Hair Manufacturers Institute

Checkliste für den Handel

Wie der Einzelhändler sich schützen kann.

Die Einzelhändler sollten genau über das Problem der Falschetikettierung von Cashmere informiert sein und darauf achten, welche Ware sie bei wem bestellen.

Die Einzelhändler sollten auch Verantwortung tragen und garantieren, dass die Warenqualität dem entspricht, was vom Hersteller angegeben wird.

Hier einige Tips, wie sich Einzelhändler schützen können:

  1. Arbeiten Sie mit seriösen, zuverlässigen Lieferanten.
    • Informieren Sie sich über die in Ihrem Land gültigen Etikettierungsgesetze und stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten diese in allen Punkten erfüllen. Für die in den USA gültigen Gesetze können Sie sich unter “Cashmere” in der Website der staatlichen Handelskommission (Federal Trade Commission) informieren: www.ftc.gov
    • Fragen Sie Ihren Lieferanten nach dem Land, in dem die Ware hergestellt wurde und nach der Herkunft des Garns sowie des Rohmaterials
  2. Fordern Sie von Ihren Lieferanten schriftliche Berichte über den Fasergehalt der Ware an.
    • Bitten Sie die Hersteller von Stoffen und Bekleidung, die Cashmere, Camelhaar oder andere Edelfasern enthalten, um Analyseberichte von Fasergehalttests
    • Diese Fasergehalttests sollten von anerkannten Laboratorien durchgeführt worden sein (siehe Testlabors).
    • Informieren Sie die Lieferanten darüber, dass in den Analyseberichten auch vermerkt werden sollte, dass die getesteten Fasern oder Stoffe tatsächlich in der Ware enthalten sind, die in Ihrem Ladengeschäft verkauft wird. Daneben sollte die Verkaufssaison der Ware angegeben sein.
    • Die Tests sollten für jede Garnlieferung und Stoffpartie wiederholt werden.
  3. Lassen Sie regelmässig die Waren testen, um die Informationen der Lieferanten zu überprüfen.
    • bevor Sie eine Warenlieferung annehmen
    • nach erfolgter Lieferung: wählen Sie nach dem Zufallsprinzip Muster verschiedener Modelle in verschiedenen Farben aus.
  4. Stellen Sie sicher, dass die Etikettierung der Ware den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
    • Dies gilt für eingenähte Etiketten ebenso wie für Anhänger.
    • Bei Mischgeweben sollte der Faserinhalt genau und nach den Mengenanteilen in absteigender Folge deklariert sein, z.B. 80% Wolle, 15% Cashmere, 5% Polyamid.
    • Die irreführende Verwendung des Wortes “Cashmere” auf Anhängern, Etiketten, Schildern und Promotionsmaterialien aller Art ist illegal.
  5. Vorsicht bei Billigangeboten. Echtes Cashmere ist ein teurer Rohstoff.

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